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Am Nachmittag<ref>Woodward, E. L. / Butler, Rohan (Hrsg.): ''Documents on British Foreign Policy 1919-1939'', Vol. 7, London: HMSO 1954, Document No. 309, S. 249 f.</ref> des 25.08.1939 schließen das Vereinigte Königreich und die Republik Polen einen gegenseitigen Beistandsvertrag ab.<ref>Auswärtiges Amt: ''Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges'', Berlin: Carl Heymanns Verlag 1939, Dokument Nr. 459, S. 294 ff.</ref> <ref>Republic of Poland: ''Official Documents Concerning Polish - German and Polish - Soviet Relations 1933 - 1939'', London und Melbourne: Hutchinson & Co. LTD., Document No. 91, S. 100 ff.</ref> <ref>The National Archives, Kew: CAB 66/53.</ref> | |||
Auszug aus dem Vertrag:<ref>Auswärtiges Amt: ''Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges'', Berlin: Carl Heymanns Verlag 1939, Dokument Nr. 459, S.294 ff.</ref> <ref>Republic of Poland: ''Official Documents Concerning Polish - German and Polish - Soviet Relations 1933 - 1939'', London und Melbourne: Hutchinson & Co. LTD., Document No. 91, S. 100 ff.</ref> <ref>The National Archives, Kew: CAB 66/53.</ref><blockquote>[...] | |||
Artikel 1 | |||
Sollte eine der Vertragsparteien in Feindseligkeiten mit einer europäischen Macht verwickelt werden, und zwar infolge eines Angriffs der letzteren auf diese Vertragspartei, so wird die andere Vertragspartei der in Feindseligkeiten verwickelten Vertragspartei sofort jede Unterstützung und jeden Beistand gewähren, die in ihrer Macht stehen. | |||
Artikel 2 | |||
(1) Die Bestimmungen von Artikel 1 sind auch dann anwendbar, wenn irgendeine Handlung einer europäischen Macht die Unabhängigkeit einer der Vertragsparteien offensichtlich unmittelbar oder mittelbar bedrohen und so geartet sein sollte, daß die betreffende Partei es für lebenswichtig hielte, ihr mit ihrer bewaffneten Macht Widerstand zu leisten. | |||
[...]</blockquote>In einem geheimen Zusatzprotokoll wurde der Vertrag jedoch auf einen Angriff Deutschlands eingeschränkt und Artikel 2 (1) speziell auf die Freie Stadt Danzig bezogen:<ref>The National Archives, Kew: CAB 66/53.</ref><blockquote>[...] | |||
1.— (a) Mit dem im Vertrag verwendeten Ausdruck "eine europäische Macht" ist Deutschland gemeint. | |||
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2.— (b) Solange sich die beiden Regierungen nicht darauf einigen, die folgenden Bestimmungen dieses Absatzes zu ändern, gehen sie davon aus, dass es sich bei dem in Artikel 2 Absatz 1 des Abkommens behandelten Falls um den der Freien Stadt Danzig handelt; | |||
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==Quellen== | ==Quellen== | ||
<references /> | <references /> |
Version vom 28. September 2023, 17:22 Uhr
Vorgeschichte & Ursachen
Britisch-polnischer Beistandspakt
Am Nachmittag[1] des 25.08.1939 schließen das Vereinigte Königreich und die Republik Polen einen gegenseitigen Beistandsvertrag ab.[2] [3] [4]
Auszug aus dem Vertrag:[5] [6] [7]
[...]
Artikel 1
Sollte eine der Vertragsparteien in Feindseligkeiten mit einer europäischen Macht verwickelt werden, und zwar infolge eines Angriffs der letzteren auf diese Vertragspartei, so wird die andere Vertragspartei der in Feindseligkeiten verwickelten Vertragspartei sofort jede Unterstützung und jeden Beistand gewähren, die in ihrer Macht stehen.
Artikel 2
(1) Die Bestimmungen von Artikel 1 sind auch dann anwendbar, wenn irgendeine Handlung einer europäischen Macht die Unabhängigkeit einer der Vertragsparteien offensichtlich unmittelbar oder mittelbar bedrohen und so geartet sein sollte, daß die betreffende Partei es für lebenswichtig hielte, ihr mit ihrer bewaffneten Macht Widerstand zu leisten.
[...]
In einem geheimen Zusatzprotokoll wurde der Vertrag jedoch auf einen Angriff Deutschlands eingeschränkt und Artikel 2 (1) speziell auf die Freie Stadt Danzig bezogen:[8]
[...]
1.— (a) Mit dem im Vertrag verwendeten Ausdruck "eine europäische Macht" ist Deutschland gemeint.
[...]
2.— (b) Solange sich die beiden Regierungen nicht darauf einigen, die folgenden Bestimmungen dieses Absatzes zu ändern, gehen sie davon aus, dass es sich bei dem in Artikel 2 Absatz 1 des Abkommens behandelten Falls um den der Freien Stadt Danzig handelt;
[...]
Quellen
- ↑ Woodward, E. L. / Butler, Rohan (Hrsg.): Documents on British Foreign Policy 1919-1939, Vol. 7, London: HMSO 1954, Document No. 309, S. 249 f.
- ↑ Auswärtiges Amt: Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Berlin: Carl Heymanns Verlag 1939, Dokument Nr. 459, S. 294 ff.
- ↑ Republic of Poland: Official Documents Concerning Polish - German and Polish - Soviet Relations 1933 - 1939, London und Melbourne: Hutchinson & Co. LTD., Document No. 91, S. 100 ff.
- ↑ The National Archives, Kew: CAB 66/53.
- ↑ Auswärtiges Amt: Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Berlin: Carl Heymanns Verlag 1939, Dokument Nr. 459, S.294 ff.
- ↑ Republic of Poland: Official Documents Concerning Polish - German and Polish - Soviet Relations 1933 - 1939, London und Melbourne: Hutchinson & Co. LTD., Document No. 91, S. 100 ff.
- ↑ The National Archives, Kew: CAB 66/53.
- ↑ The National Archives, Kew: CAB 66/53.